Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung richten wir an den von Ihnen bestimmten Ansprechpartner. Sie sind nicht verpflichtet, eine Drittperson als Ansprechpartner anzugeben. Gerne kontaktieren wir Sie persönlich für Rückfragen.
Indem Sie uns einen Ansprechpartner benennen, entbinden Sie uns gegenüber dieser Drittperson vom Steuergeheimnis. Verfügungen, Rechnungen sowie schriftliche Korrespondenz (insbesondere Einforderungen) werden nur Ihnen zugestellt.
Vertreter (beispielsweise Treuhänder)
Sie können sich für Ihre Steuerangelegenheiten durch eine Person oder Firma (z. B. Treuhänder) rechtlich vertreten lassen. Dafür müssen Sie Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Steuerverwaltung eine separate schriftliche Vertretungsvollmacht zusenden.
Wir werden den gesamten Schriftverkehr (Korrespondenz, Verfügungen, Rechnungen usw.) an Ihren Vertreter senden.