Die von der Vorsorgeeinrichtung ausgerichtete Rente wird beim Kanton zu 100 % besteuert.
Bei der direkten Bundessteuer werden die Renten unter bestimmten Voraussetzungen nur zu 80 % besteuert.
Wann wird Ihre Rente (Pension) bei der direkten Bundesteuer zu 80 % besteuert?
- Wenn Sie die Rente (Pension) bereits vor dem 1. Januar 1987 erhalten haben
- Wenn Sie die Rente (Pension) bereits vor dem 1. Januar 2002 erhalten haben und Sie bereits vor dem 1. Januar 1987 einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren
TaxInfo: Berufliche Vorsorge – Renten