Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Spieleinsätze

Für jeden einzelnen steuerbaren Gewinn können 5% als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend gemacht werden, maximal jedoch CHF 5'000.

Eine Ausnahme bilden Gewinne aus Spielen auf den Online-Portalen von Schweizer Casinos / Spielbanken. Hier sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr bis maximal CHF 25'000 abziehbar.
 

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