Hinweis
Sofern Sie mit Ihrer Steuererklärung ein Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis einreichen, dürfen Sie die dort aufgeführten Vermögenswerten/Wertschriften nicht einzeln erfassen.
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Sofern Sie mit Ihrer Steuererklärung ein Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis einreichen, dürfen Sie die dort aufgeführten Vermögenswerten/Wertschriften nicht einzeln erfassen.