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Pauschalabzug

In nachfolgend aufgelisteten Fällen können anstelle der effektiven Kosten Pauschalbeträge deklariert werden.

Mit den Pauschalbeträgen sind sämtliche behinderungsbedingten Kosten abgegolten, sodass keine zusätzlichen Pflege- oder Heimkosten geltend gemacht werden können.

Pauschalabzug behinderungsbedingte Kosten
Behinderung

Art der Behinderung

Pauschale       
Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades
mittleren Grades
schweren Grades
CHF 2'500 
CHF 5'000
CHF 7'500
Nierenkranke Dialyse notwendig CHF 2'500
Gehörlose Hörverlust im besseren Ohr: 70  db HL CHF 2'500
Blinde Sehrest auf dem besseren Auge von 2 % oder weniger CHF 2'500

Bei diesen Pauschalbeträgen werden keine Leistungen Dritter abgezogen.

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