Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Beiträge 2. Säule (Pensionskasse)

Die periodischen Beiträge an die 2. Säule, welche im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geleistet werden, sind steuerlich abziehbar.

TaxInfo: Berufliche Vorsorge

TaxInfo: Berufliche und gebundene Vorsorge, Abzüge bei Arbeitslosigkeit

Hinweis

Beiträge an die 2. Säule im Zusammenhang mit einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden im Lohnausweis ausgewiesen und automatisch berücksichtigt. Deklarieren Sie deshalb nur Beiträge, welche nicht bereits in einem Lohnausweis ausgewiesen sind.

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