Die periodischen Beiträge an die 2. Säule, welche im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geleistet werden, sind steuerlich abziehbar.
TaxInfo: Berufliche Vorsorge
TaxInfo: Berufliche und gebundene Vorsorge, Abzüge bei Arbeitslosigkeit
Hinweis
Beiträge an die 2. Säule im Zusammenhang mit einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden im Lohnausweis ausgewiesen und automatisch berücksichtigt. Deklarieren Sie deshalb nur Beiträge, welche nicht bereits in einem Lohnausweis ausgewiesen sind.