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Spenden an steuerbefreite Institutionen

Als Spenden (Vergabungen) gelten freiwillige Leistungen von Geld oder anderen Vermögenswerten an juristische Personen, die in der Schweiz wegen Gemeinnützigkeit oder wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit sind. Ebenso gelten freiwillige Leistungen an den Bund, die Kantone, die Gemeinden und deren Anstalten als Spenden.

Nicht als Spenden gelten freiwillige Arbeitsleistungen (Zeitspenden).

Abziehbar sind Spenden, wenn sie im Steuerjahr zusammen mindestens CHF 100 betragen. Der Spendenabzug ist begrenzt auf 20 Prozent Ihres Reineinkommens.

Hinweis

Jeder deklarierte Spendenbetrag muss mit einem Beleg nachgewiesen werden können.

Die Summe der Spenden wird automatisch auf den steuerlich zulässigen Abzug gekürzt. Der berücksichtigte Betrag wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.

TaxInfo: Vergabungsabzug

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