Üben Sie eine unselbstständige Nebenerwerbstätigkeit aus, können Sie die damit zusammenhängenden Berufskosten geltend machen.
Pauschalabzug
Als Auslagen für den Nebenerwerb können Sie eine Pauschale von 20 % des gesamten Nebenerwerbseinkommens, mindestens CHF 800, jedoch höchstens CHF 2'400, geltend machen. Der Abzug darf nicht höher sein als das ausgewiesene Nebenerwerbseinkommen.
Beanspruchen Sie den Pauschalabzug, wird dieser bei der Veranlagung automatisch berechnet. Die Höhe des Abzugs wird aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich sein.
Effektive Kosten
Möchten Sie die effektiven Berufskosten geltend machen, weil diese höher sind als der Pauschalabzug, sind diese Kosten zusammen mit den effektiven Berufskosten Ihrer Haupterwerbstätigkeit zu erfassen.
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