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Geschäftsauto für den Arbeitsweg und weitere private Fahrten

Steht Ihnen ein Geschäftsauto zur Verfügung, wird für die private Nutzung pauschal ein Privatanteil von monatlich 0,9 Prozent des Kaufpreises als Lohn aufgerechnet. Dieser Betrag ist in Ziff. 2.2 des Lohnausweises ausgewiesen.

Die steuerlich abziehbaren Fahrkosten für den Arbeitsweg (Berufskosten) sind in dieser Pauschale bereits berücksichtigt, so dass in der Steuererklärung keine Fahrkosten geltend gemacht werden können.

Nur wenn über Ihre Fahrten ein Bordbuch geführt wurde und diese effektiven Kosten in Ihrem Lohnausweis ausgewiesen sind, können Sie Ihre Fahrkosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend machen.

TaxInfo: Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs (ab Steuerjahr 2022)

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