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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dem Betrieb länger als zwölf Monate dienen.

Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tiere (129)
    Der Viehbestand ist gemäss Kontenrahmen KMU-Landwirtschaft im Umlaufvermögen zu bilanzieren. In der Steuererklärung darf der Viehbestand auch im Anlagevermögen erfasst werden.
    Die Tiere sind mit den Einheitswerten anzugeben.
    Bestimmung des Einheitswertes: Viehwerttabelle der SSK 
  • Finanzanlagen (140)
    Darlehen und Anteile an anderen Unternehmen von weniger als 20%
  • Beteiligungen (148)
    Anteile an anderen Unternehmen von mehr als 20%
  • Mobile Sachanlagen (150)
    Geschäftsfahrzeuge, Maschinen, Betriebseinrichtungen, Büromöbel, IT usw.
  • Immobile Sachanlagen (160)
    • Geschäftsliegenschaften, Ökonomiegebäude, Leichtbauten, Lagergebäude, feste Einrichtungen und Installationen, Dauerkulturen, Boden, Meliorationen, Kuhrechte usw.
      Führen Sie nicht für jedes Grundstück im Geschäftsvermögen ein separates Konto, ist der Steuererklärung eine Aufstellung über den Anschaffungspreis, die wertvermehrenden Investitionen, die Abschreibungen und den Buchwert je Grundstück beizulegen.
  • Immaterielle Werte (170)
    Lieferrechte, Know-how, Lizenzen, Rechte, Entwicklungen und der Goodwill.
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