Betriebsfremder, ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag

Die Angabe des betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Erfolgs (8) dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung.

Er setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiele für betriebsfremden, ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Ertrag:

  • Ertrag aus dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft
  • Ertrag aus dem Verkauf von Geschäftsfahrzeugen und anderen Vermögenswerten
  • Auflösung von Reserven und Rückstellungen