Der Finanzertrag (695) setzt sich wie folgt zusammen:
- Zinsen aus Bankguthaben des Geschäftsvermögens
- Ertrag aus Wertschriften, Beteiligungen und Finanzanlagen des Geschäftsvermögens
Sämtliche Erträge sind mit dem Bruttoertrag (d. h. vor Abzug der Verrechnungssteuer) zu verbuchen. Die Verrechnungssteuer ist anschliessend über das Konto «Verrechnungssteuer» (1176) zu verbuchen.
Hinweis
Sämtliche Finanzerträge sind ebenfalls als Erträge aus Vermögenswerte/Wertschriften zu deklarieren. Dabei ist anzugeben, dass sie aus Geschäftsvermögen stammen.
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