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Finanzertrag

Der Finanzertrag (695) setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zinsen aus Bankguthaben des Geschäftsvermögens
  • Ertrag aus Wertschriften, Beteiligungen und Finanzanlagen des Geschäftsvermögens

Sämtliche Erträge sind mit dem Bruttoertrag (d. h. vor Abzug der Verrechnungssteuer) zu verbuchen. Die Verrechnungssteuer ist anschliessend über das Konto «Verrechnungssteuer» (1176) zu verbuchen.

Hinweis

Sämtliche Finanzerträge sind ebenfalls als Erträge aus Vermögenswerte/Wertschriften zu deklarieren. Dabei ist anzugeben, dass sie aus Geschäftsvermögen stammen.

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