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Unbezahlter Erwerbsunterbruch

Was ist ein unbezahlter Erwerbsunterbruch?

Sie waren erwerbstätig und haben diese Erwerbstätigkeit unterbrochen (z. B. unbezahlte Ferien). Ein Erwerbsunterbruch liegt nur vor, wenn Sie in der nicht erwerbstätigen Zeit keine Ersatzeinkünfte (Einkünfte aus Arbeitslosenversicherung, Erwerbsausfallentschädigungen etc.) erhalten haben.

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