Wird eine Ferienwohnung/-haus oder ein Zimmer vermietet, werden die damit zusammenhängenden Kosten durch einen pauschalen Abzug für möblierte Vermietung von 33,33 % vom Bruttomietertrag berücksichtigt. Diesen Abzug müssen Sie nicht deklarieren, er wird Ihnen im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch gewährt.
Ausführliche Informationen, welche Kosten durch den Abzug abgegolten sind:
TaxInfo: Vermietung möblierter Liegenschaften