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Pauschalabzug Ferienwohnung/-haus

Wird eine Ferienwohnung/-haus oder ein Zimmer vermietet, werden die damit zusammenhängenden Kosten durch einen pauschalen Abzug für möblierte Vermietung von 33,33 % vom Bruttomietertrag berücksichtigt. Diesen Abzug müssen Sie nicht deklarieren, er wird Ihnen im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch gewährt. 

Ausführliche Informationen, welche Kosten durch den Abzug abgegolten sind:
TaxInfo: Vermietung möblierter Liegenschaften

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