Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Mitarbeit Ehegatte

Sie haben Anspruch auf den Zweiverdienerabzug, wenn beide Eheleute erwerbstätig sind.

Bei Mitarbeit der Ehefrau oder des Ehemannes im Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetrieb des anderen Ehegatten ist der Abzug zulässig, wenn die Mitarbeit regelmässig und beträchtlich ist.

Der Abzug wird von Amtes wegen gewährt. Die Höhe des Abzugs wird bei der Veranlagung automatisch berechnet und ist aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich.

TaxInfo: Zweiverdienerabzug

Familienzulagen in der Landwirtschaft und für selbstständig Erwerbstätige

Diese Einnahmen deklarieren Sie unter Entschädigungen Erwerbsausfall. Ansonsten wird der Zweiverdienerabzug nicht korrekt berechnet.

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