Unterstützungen setzen unter anderem eine Unterstützungsbedürftigkeit der empfangenden Person voraus. Eine Person ist unterstützungsbedürftig, wenn sie für ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufkommen kann (TaxInfo: Unterstützungsbedürftige erwerbsunfähige Personen). Anders als beim Unterstützungsabzug, muss die unterstützte Person nicht erwerbsunfähig sein.
Steuerfreie Unterstützungsleistungen sind beispielsweise
- Sozialhilfe- und Fürsorgeleistungen
- Private Zuwendungen an unterstützungsbedürftige Personen
- Stipendien an unterstützungsbedürftige Personen, aber nur, wenn keine Gegenleistung geschuldet ist (kein Auftrags- oder Arbeitsverhältnis) ESTV, Kreisschreiben Nr. 43 Steuerliche Behandlung von Stipendien