Das Steuerverzeichnis der Bank muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Vermögenswerte
- Bruttoerträge mit Verrechnungssteuer
- Bruttoerträge ohne Verrechnungssteuer
- Steuerwerte
- Kauf- und Verkaufs- bzw. Verfallsdatum
Ein Depotauszug genügt diesen Anforderungen nicht. Deshalb müssen die einzelnen Wertschriften separat erfasst werden.
Geschäftsertrag und -vermögen
Beinhaltet das Steuerverzeichnis der Bank Werte, welche auch in der Geschäftsbuchhaltung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit enthalten sind, so sind diese als «...davon Geschäftsertrag» und «...davon Geschäftsvermögen» anzugeben.
Seite teilen