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Steuerverzeichnis der Bank

Das Steuerverzeichnis der Bank muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Vermögenswerte
  • Bruttoerträge mit Verrechnungssteuer
  • Bruttoerträge ohne Verrechnungssteuer
  • Steuerwerte
  • Kauf- und Verkaufs- bzw. Verfallsdatum 

Ein Depotauszug genügt diesen Anforderungen nicht. Deshalb müssen die einzelnen Wertschriften separat erfasst werden.

Geschäftsertrag und -vermögen

Beinhaltet das Steuerverzeichnis der Bank Werte, welche auch in der Geschäftsbuchhaltung Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit enthalten sind, so sind diese als «...davon Geschäftsertrag» und «...davon Geschäftsvermögen» anzugeben.

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