In nachfolgend aufgelisteten Fällen können anstelle der effektiven Kosten Pauschalbeträge deklariert werden.
Mit den Pauschalbeträgen sind sämtliche behinderungsbedingten Kosten abgegolten, sodass keine zusätzlichen Pflege- oder Heimkosten geltend gemacht werden können.
Behinderung |
Art der Behinderung |
Pauschale |
---|---|---|
Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung | leichten Grades mittleren Grades schweren Grades |
CHF 2'500 CHF 5'000 CHF 7'500 |
Nierenkranke Personen | Dialyse notwendig | CHF 2'500 |
Gehörlose Personen | Hörverlust im besseren Ohr: 70 db HL | CHF 2'500 |
Blinde Personen | Sehrest auf dem besseren Auge von 2 % oder weniger | CHF 2'500 |
Bei diesen Pauschalbeträgen werden keine Leistungen Dritter abgezogen.
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