Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Unterhaltsbeiträge an Ehepartner/-in

Deklarieren Sie Unterhaltsbeiträge an die geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende Ehepartnerin bzw. an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehepartner.

Als abziehbare Unterhaltsbeiträge gelten auch die Übernahme von Mietzinsen, Krankenkassenprämien, Steuern oder anderen Lebenshaltungskosten.

Wird eine Liegenschaft (Haus oder Wohnung) zur unentgeltlichen Nutzung überlassen, kann der Mietwert als Unterhaltsbeitrag geltend gemacht werden.

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