Es sind alle Vermögenswerte des Geschäftsvermögens zu bilanzieren.
Zum Geschäftsvermögen gehören alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen.
Für alle Bilanzpositionen sind die Buchwerte anzugeben.
Hinweis
Sofern in den Ausführungen dieser Wegleitung Buchhaltungspositionen genannt werden, sind diese mit den entsprechenden Ziffern des Kontenrahmens «KMU-Landwirtschaft» ergänzt.
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