Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Personalaufwand

Der Personalaufwand (5) setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungen an Arbeitnehmende

  • Löhne, Zulagen, Erfolgs- und Treueprämien
    TaxInfo: Lohnausweis Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers
  • Dienstaltersgeschenk
  • alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungsabgaben (57),
    • AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge,
    • Beitragszahlungen an die berufliche Vorsorge,
    • Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
  • Naturalleistungen
    Naturalleistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit den in den Merkblättern der ESTV N2/2007 und N1/2007, Ziffer 6 aufgeführten Ansätzen zu verbuchen.

Leistungen an Geschäftsinhaber/-in

  • AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge
  • Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
  • Beiträge an die berufliche Vorsorge
    Gehört die Geschäftsinhaberin bzw. der Geschäftsinhaber der Personalvorsorgeeinrichtung als begünstigte Person an, so kann sie von dem für sie entrichteten Betrag den gleichen Anteil als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen, den sie für ihre Arbeitnehmenden leistet.
    TaxInfo: Persönliche Beiträge von selbstständig Erwerbstätigen an die 2. Säule

übriger Personalaufwand

  • Personalbeschaffung (580)
  • Aus- und Weiterbildung (581)
  • Spesenentschädigungen (582/583)

Hinweis

Mitarbeit Ehepartner/-in im selben Gewerbebetrieb

Bezieht der/die Partner/-in einen Lohn (Lohnausweis), gilt die Person als Arbeitnehmerin. Nur in diesem Fall können für sie Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden.

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