Sind die persönlichen Beiträge der Geschäftsinhaberin oder des Geschäftsinhabers in die Säule 3a als Aufwand verbucht, sind diese als Erfolgskorrektur anzugeben. Diese Beiträge stellen keinen Geschäftsaufwand dar.
Die als Erfolgskorrektur deklarierten Beiträge an die Säule 3a, sind in der Steuererklärung zusätzlich unter Abzüge / Beiträge 2. Säule / Säule 3a sowie AHV / IV / EO-Beiträge Nichterwerbstätiger zu deklarieren und der entsprechende Beleg ist einzureichen.
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