Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Privatanteile

Wurde Geschäftsvermögen auch privat genutzt und dies in der Buchhaltung nicht berücksichtigt, ist diese privatze Nutzung als Privatanteil (Erfolgskorrektur) zu deklarieren. Das gleiche gilt für geschäftliche Aufwendungen, die auch privaten Nutzen haben.

Beispiele:

Die Privatanteile sind mit dem Marktwert anzugeben. Das heisst, mit jenem Betrag, der ausserhalb des eigenen Geschäftes auf dem freien Markt dafür hätte bezahlt werden müssen. Anstelle des Marktwertes können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt N1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.

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