Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Entschädigungen, die im Nettolohn nicht enthalten sind

Dies sind Leistungen, die Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, welche nicht bereits im Lohnausweis aufgeführt sind (Ziffern 2.1, 2.3, 3 bis 10). In Frage kommen beispielsweise Naturalbezüge und Naturalien (Wohnung, Kost, Logis usw.), Trinkgelder, Barbeiträge für Mittagessen am Arbeitsort usw.. Ausserdem sind Kinderzulagen anzugeben, wenn sie nicht von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber geleistet wurden, sondern durch die Ausgleichskasse.

Naturalien geben Sie zum ortsüblichen Marktwert an. Die Bewertungsansätze entnehmen Sie dem Merkblatt N2 / 2007.

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