Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Grundstücke/Liegenschaften im Privatvermögen

Deklarieren Sie alle Grundstücke, an denen Sie Eigentum (auch im Baurecht), eine Nutzniessung, ein Nutzungsrecht oder ein Wohnrecht haben. Das gilt auch für Grundstücke in anderen Kantonen oder im Ausland.

Deklarieren Sie auch Grundstücke, die Sie im Steuerjahr veräussert haben. Geben Sie ebenfalls an, wenn Sie die Nutzniessung, das Nutzungsrecht oder das Wohnrecht an einem Grundstück aufgegeben haben. 

Die bei der Steuerverwaltung bekannten Daten zur Grundstücknummer, Lagebezeichnung, zum amtlichen Wert und – sofern vorhanden – Eigenmietwert und Baujahr sind in Ihrer Steuererklärung bereits vorausgefüllt.

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Geben Sie den Anschaffungswert Ihrer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage an. Der Steuerwert der Anlage wird automatisch bei der Veranlagung berechnet, er berägt 20% des Anschaffungswertes unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Anlage.

Haben Sie sich Ihre Photovoltaik- oder Solarthermieanlage erst in diesem Steuerjahr angeschafft oder eine Liegenschaft mit einer solchen Anlage neu gebaut?
Dann können Sie die Anschaffungskosten der Anlage ausserdem als Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, abziehen. Deklarieren Sie deshalb die Anschaffungskosten auch als Tatsächliche Unterhaltskosten. Beachten Sie, dass nur Kosten abziehbar sind, für die im Steuerjahr Rechnung gestellt wurde.

TaxInfo: Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen im Privatvermögen (ab 1.1.2024)

Grundstücke in Erben- oder Miteigentümergemeinschaften

Grundstücke im Eigentum einer Erben- oder Miteigentümergemeinschaft sind als Beteiligungen an Erben-/Miteigentümergemeinschaften zu deklarieren.

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