Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Nutzniessung/Nutzungsrecht

Besteht eine Nutzniessung, deklariert nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer sondern die Nutzniesserin bzw. der Nutzniesser den amtlichen Wert und versteuert diesen.

Endet die Nutzniessung vor dem 31.12. bzw. dem Stichtag, ist der amtliche Wert nicht mehr durch die Nutzniessenden zu deklarieren. Erfassen Sie diesen Fall als «korrigierter amtlicher Wert» mit Null.

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