Besteht eine Nutzniessung, deklariert die Nutzniesserin oder der Nutzniesser und nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer den Mietwert.
Beachten Sie, dass eine Nutzniessung nur berücksichtigt wird, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.
Ertragsnutzniessung
Für diese besondere Form der Nutzniessung:
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