Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Wohnrecht

Besteht ein Wohnrecht, deklariert die wohnberechtigte Person den Mietwert.

Bei einem entgeltlichen Wohnrecht ist der Mietwert um den Wohnrechtszins zu reduzieren und als «korrigierter Mietwert» zu deklarieren. Der korrigierte Mietwert kann nicht kleiner sein als Null.

Beachten Sie, dass ein Wohnrecht nur berücksichtigt wird, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.

Hinweis

Der Wohnrechtszins ist bei der Eigentümerin bzw. beim Eigentümer als Einkommen aus Vermietung von Liegenschaften zu deklarieren.

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