Für «Kleinanlagen» mit einer Maximalleistung von 10 kWp gilt eine sogenannte Bagatellfreigrenze. Das heisst, selbst wenn Sie den Strom nicht nur selbst nutzen, sondern auch verkaufen, müssen Sie diese Verkaufserlöse nicht in der Steuererklärung angeben.
Für Photovoltaikanlagen, deren Maximalleistung 10 kWp übersteigt, sind die Nettoeinkünfte aus dem Verkauf von Strom wie folgt zu berechnen und deklarieren.
Beispiel:
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CHF 1'500 |
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CHF 1'200 |
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CHF 300 |
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