Das Erwerbseinkommen von minderjährigen Kindern ist nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren. Das Vermögen von minderjährigen Kindern sowie sonstiges Einkommen müssen Sie als Eltern jedoch in Ihrer Steuererklärung deklarieren.
Hat Ihr minderjähriges Kind folgende Einkünfte erhalten?
- Waisenrente
- Stipendien
- IV-Rente
- Ergänzungsleistungen
Volljährige Kinder müssen eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Dort deklarieren sie dann ihr Einkommen und Vermögen selbst.
Erzielt Ihr volljähriges Kind ein eigenes Einkommen von mehr als CHF 24'000 pro Jahr oder beträgt sein Vermögen CHF 50'000 oder mehr, wird Ihnen kein Kinderabzug oder Unterstützungsabzug gewährt.
Achtung: Kinderalimente müssen Sie hier nicht angeben.
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