Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Ansprechpartner/-in (Drittperson)

Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung richten wir an die von Ihnen angegebene Person. Sie sind nicht verpflichtet, eine Drittperson anzugeben. Gerne kontaktieren wir Sie persönlich für Rückfragen.

Indem Sie uns eine Ansprechperson nennen, entbinden Sie uns gegenüber dieser Drittperson vom Steuergeheimnis. Verfügungen, Rechnungen sowie schriftliche Korrespondenz (insbesondere Einforderungen) werden nur Ihnen zugestellt.

Vertreter/-in (beispielsweise Treuhänder/-in)

Sie können sich für Ihre Steuerangelegenheiten durch eine Person oder Firma (z. B. Treuhänder/-in) rechtlich vertreten lassen. Dafür müssen Sie Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Steuerverwaltung eine separate schriftliche Vertretungsvollmacht zusenden.

Wir werden den gesamten Schriftverkehr (Korrespondenz, Verfügungen, Rechnungen usw.) an Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter senden.

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