Was sind Erwerbsausfallentschädigungen?
- Erhaltene Leistungen aus Arbeitslosenversicherung wie Taggelder, Entschädigungen für Kurzarbeit, Insolvenzentschädigungen, Lohnfortzahlungen während der Ausbildungszeit
- Erhaltene Leistungen für Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst oder Mutterschaftsentschädigungen (EO)
- Taggelder aus Kranken-, Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung
(abzüglich Kostenübernahmen für Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Sachschäden usw.)
Wie sind die Leistungen anzugeben?
Hat Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Leistungen ausbezahlt, sind diese im Lohnausweis enthalten. Sie haben diese Leistung bereits deklariert, indem Sie Ihr Erwerbseinkommen gemäss Lohnausweis angegeben haben.
Es müssen nur Erwerbsausfallentschädigungen angegeben werden, welche nicht von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber ausbezahlt wurden.
Hinweis
Auch Familienzulagen in der Landwirtschaft und für selbstständig Erwerbstätige deklarieren Sie hier unter «Taggelder aus Kranken-, Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung», damit diese richtig in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zweiverdienerabzuges einfliessen.
Familienzulagen, welche von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber ausbezahlt wurden, müssen hier nicht angegeben werden. Sie sind bereits im Lohnausweis enthalten.