Geben Sie Renten an, die Sie aus privaten Risikoversicherungen erhalten haben. Solche Renten sind beispielsweise:
- Erwerbsunfähigkeits- oder Invalidenrenten, die nicht von der IV oder einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) ausgerichtet werden
- Rente aus einer Überlebensrentenversicherung
Wie werden die Renten besteuert?
Die Renten werden zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.