Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Renten aus Risikoversicherung

Geben Sie Renten an, die Sie aus privaten Risikoversicherungen erhalten haben. Solche Renten sind beispielsweise:

  • Erwerbsunfähigkeits- oder Invalidenrenten, die nicht von der IV oder einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) oder der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) ausgerichtet werden
  • Rente aus einer Überlebensrentenversicherung

Wie werden die Renten besteuert?

Die Renten werden zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.

TaxInfo: Renten aus Lebensversicherung inkl. Leibrente

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