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Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen

Hilflosenentschädigung der AHV/IV oder Militärversicherung, Renten der SUVA für Hilflose und Ergänzungsleistungen gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sind steuerfrei.

Hinweis

Personen mit Hilflosenentschädigungen, welche eine Krankenkassen-Prämienverbilligung beanspruchen, beachten bitte die besonderen Hinweise auf der Website der Berner Informationsplattform für Menschen mit Behinderungen - Hilflosenentschädigung | Participa - Berner Informationsplattform für Menschen mit Behinderungen

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