Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Steuerfreie Geldspielgewinne

Alle Lotterie- und Glücksspielgewinne sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Naturalgewinne (beispielsweise Autos, Reisen, Edelmetalle) sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben.

Steuerfreie Gewinne aus der Schweiz

  • Gewinne in Spielbanken und Casinos (nicht Online)
  • Gewinne aus sogenannten Kleinspielen (Tombola, Lottospiele eines Sportvereins, andere örtliche Veranstaltungen)
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung, die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 1'100 (Direkte Bundessteuern) nicht überschreitet


Deklarieren Sie nur die genannten Gewinne als «nicht steuerbare Einkünfte».

Hinweis

  • Gewinne aus Swisslotto, PMU, Sporttip, Clix usw.
  • Lotterie- und Glückspielgewinne aus dem Ausland
  • Gewinne aus ausländischen Onlinespielen
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung, die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 1'100 (Direkte Bundessteuern) überschreitet.


Diese Gewinne deklarieren Sie als Lotterie- und Spielgewinne.

Gewinne in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken angegeben.
Taxinfo: Umrechnungskurse für die Steuererklärung

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