Erfassen Sie:
- Privat gewährte Darlehen (auch zinslose)
- Vorauszahlungen oder Anzahlungen (z.B. für Grundstückskauf)
- Sonstige private Guthaben/Forderungen
- Grundpfandgesicherte Forderungen (Guthaben)
Darlehen und sonstige Forderungen in ausländischer Währung sind in Schweizer Franken anzugeben.
TaxInfo: Umrechnungskurse für die Steuererklärung
Zinsen
Geben Sie die im Steuerjahr erhaltenen Zinsen an. Auch Zinsen für eine Forderung, welche während des Jahres erloschen ist, sind anzugeben.
Steuerwert
Der Steuerwert ist der Forderungsbetrag (Wert des Guthabens) am 31.12.
Bei Todesfall oder Wegzug ins Ausland gilt das Guthaben bzw. der Forderungsbetrag am massgeblichen Stichtag.
Grundpfandgesicherte Forderungen (Guthaben)
Ist der Kaufpreis einer Liegenschaft ganz oder teilweise bezahlt, jedoch der Grundbucheintrag am 31.12. bzw. am massgeblichen Stichtag noch nicht erfolgt, so muss die Käuferin bzw. der Käufer den amtlichen Wert als Guthaben deklarieren.
TaxInfo: Übertragung von Liegenschaften
Hinweis
Erläuterungen zu Darlehen aus Geschäftsvermögen finden Sie in Anlagevermögen.