Haben Sie im Steuerjahr bei einer Lotterie oder einem anderen Glücksspiel gewonnen? Alle Lotterie- und Glücksspielgewinne sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Naturalgewinne (zum Beispiel Autos, Reisen, Edelmetalle) sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben. Bei der Veranlagung werden die Einsatzkosten für das Spiel als Spieleinsätze berücksichtigt.
Gewinne aus der Schweiz mit einem Freibetrag
Beispiele: Swisslotto, Euromillions, PMU, Sporttip, Clix, usw.
- Gewinne aus Schweizer Onlinespielen (Anbieter/-in hat Bewilligung oder Konzession gemäss Geldspielgesetz)
- Gewinne aus sogenannten Grossspielen. Dies sind Spiele und Wettbewerbe, die nicht nur in einem Kanton stattfinden.
Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» deklarieren. Der Freibetrag von bis zu CHF 1'037'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 1'070'400 (Direkte Bundessteuern) wird bei der Veranlagung automatisch abgezogen. Besteuert wird lediglich der übersteigende Anteil des Gewinns.
Steuerbare Gewinne ohne Freibetrag
- Lotterie- und Glückspielgewinne aus dem Ausland
- Gewinne aus ausländischen Onlinespielen
- Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 1'100 (Direkte Bundessteuern) überschreitet.
Gewinne in ausländischer Währung sind in Schweizer Franken umzurechnen.
TaxInfo: Umrechnungskurse für die Steuererklärung
Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» deklarieren.
Falls von Ihrem Gewinn die Verrechnungssteuer (VSt) abgezogen wurde, kann es vorkommen, dass TaxMe-Online trotz korrekter Deklaration keinen entsprechenden Antrag zur Rückerstattung der VSt ausweist. Sie können sich in diesen seltenen Fällen für weitere Auskünfte unter Angabe der ZPV-Nummer, des Steuerjahres und der Kontaktdaten an die Steuerverwaltung des Kantons Bern (Verrechnungssteuer) wenden: vst.sv@be.ch
Steuerfreie Gewinne aus der Schweiz
- Gewinne in Spielbanken und Casinos (nicht Online)
- Gewinne aus sogenannten Kleinspielen (Tombola, Lottospiele eines Sportvereins, andere örtliche Veranstaltungen)
- Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung, die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 1'100 (Direkte Bundessteuern) nicht überschreitet.
Deklarieren Sie diese Gewinne als nicht steuerbare Einkünfte.
Wie werden Lotterie- und Geldspielgewinne besteuert?
TaxInfo: Geldspielgewinne