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Behinderungsbedingte Kosten / Pflegekosten

Was sind behinderungsbedingte Kosten?

Sämtliche Kosten, die einer Person mit einer Behinderung gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz aufgrund ihrer Behinderung entstehen.

Als behinderte Personen gelten in jedem Fall:

  • Bezüger von IV-Leistungen
  • Bezüger von Hilflosenentschädigungen und Hilfsmitteln
  • Heimbewohner und Spitex-Patienten, für die ein Pflege- und Betreuungsaufwand von mindestens 60 Minuten pro Tag anfällt (ab Pflegestufe 4 des zentralen Einstufungssystems des Kantons Bern)
    TaxInfo: Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim
  • Personen mit einem Hörverlust im besser hörenden Ohr ab 41 dB Hearing-Level (HL);
  • Personen mit einer Sehbehinderung (Sehrest von 5 % oder weniger auf dem besseren Auge).

Als behinderungsbedingt gelten sämtliche Kosten, die durch die Behinderung verursacht sind. Dies sind beispielsweise Kosten für ambulante Pflege, für Pflegeleistungen bei Heimaufenthalt oder in Tagesstrukturen, für Therapien, für Haushaltshilfen und Kinderbetreuung, für Transporte zum Arzt, zur Therapie oder zur Tagesstätte.

TaxInfo: Behinderungsbedingte Kosten > Kosten

Wie können behinderungsbedingte Kosten geltend gemacht werden?

Steuerlich berücksichtigt werden sämtliche Kosten, welche Ihnen im Steuerjahr in Rechnung gestellt und nicht von der Krankenkasse oder anderen (Leistungen Dritter) übernommen wurden.

TaxInfo: Behinderungsbedingte Kosten > Berücksichtigung von Leistungen Dritter

Erfassen Sie Ihre Kosten einzeln pro Rechnung oder reichen Sie eine zusätzliche Liste mit einer Zusammenstellung Ihrer Rechnungen ein. Anstelle der tatsächlichen Kosten können Sie abhängig von der Art der Behinderung einen Pauschalabzug geltend machen.

Wessen behinderungsbedingte Kosten können abgezogen werden?

  • Ihre eigenen behinderungsbedingten Kosten
  • die behinderungsbedingten Kosten Ihrer Kinder, für welche ein Kinderabzug zulässig ist
    (Kinder, für die kein Kinderabzug mehr gewährt werden kann, machen ihre behinderungsbedingten Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend.)
  • die behinderungsbedingten Kosten einer von Ihnen unterhaltenen Person

Hinweis

Nicht abziehbar sind Lebenshaltungskosten.

Lebenshaltungskosten sind Aufwendungen, die ihre Ursache nicht in der Behinderung haben. Dazu zählen Kosten für:

  • Nahrung, Kleidung, Unterkunft
  • Gesundheitspflege
  • Freizeit und Vergnügen
  • persönliche Annehmlichkeiten (Luxusausgaben)
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