Der Pauschalabzug beträgt 3 % des ausgewiesenen Nettolohnes, jedoch mindestens CHF 2’000, höchstens CHF 4’000. Der Betrag wird automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
Hinweis
Wenn Sie den Pauschalabzug wählen, können Sie grundsätzlich keine effektive Kosten geltend machen.
Ausnahmen:
- Mitgliederbeiträge an Berufsverbände
- Kosten aus Rückgabe von Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitgeber
- Rückzahlung von Bundesbeiträgen für eidgenössische Prüfungen an den Arbeitgeber