Kilometeransatz
Pro Kilometer Arbeitsweg werden CHF 0.70 berücksichtigt.
Arbeitsweg
Grundsätzlich wird pro Arbeitstag der einmalige Hin- und Rückweg zwischen Wohn- und Arbeitsort berücksichtigt.
Arbeitstage
Bei ganzjähriger Vollzeittätigkeit ist in der Regel von 220 Arbeitstagen auszugehen. Bei Teilzeittätigkeit ist die Anzahl der Arbeitstage entsprechend geringer.
Bei einer Aussendiensttätigkeit sind für die Berechnung der geldwerten Leistung nur die Tage zu berücksichtigen, an denen Sie vom Wohnort mit dem Geschäftsfahrzeug an die übliche, permanente Arbeitsstätte gefahren sind.
Der Arbeitgeber bescheinigt Ihnen im Lohnausweis (Ziffer 15), welcher prozentuale Anteil der unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Aussendienst geleistet wurde.
Hat der Arbeitgeber im Lohnausweis den Anteil Aussendienst mit dem Vermerk «Anteil Aussendienst ..%» pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste versehen, können Sie für die Berechnung einen anderen Prozentsatz als Aussendienstanteil anwenden, wenn Sie nachweisen können (z. B. Fahrtenbuch oder Berechnungstool Fahrtenkontrolle Aussendienst), dass Sie tatsächlich den Arbeitsweg an weniger Arbeitstagen absolviert haben.