Waren Sie im Steuerjahr an einer Kollektiv-, Kommandit- oder einfachen Gesellschaft beteiligt?
Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen dieser Gesellschaft in Ihrer persönlichen Steuererklärung. Bestehen aus den Vorjahren noch nicht verrechnete Verluste, sind Ihre Anteile daran ebenfalls in der eigenen Steuererklärung geltend zu machen.
Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften mit Sitz im Kanton Bern erhalten eine eigene Steuererklärung. Diese Steuererklärung wird vom Vertreter der Gesellschaft ausgefüllt. Es ist Aufgabe dieser Person, die Steuererklärung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen und gleichzeitig allen Beteiligten eine Kopie der Steuererklärung zukommen zu lassen. Anschliessend haben die einzelnen Beteiligten den Übertrag in die eigene Steuererklärung vorzunehmen.
Bei ausserkantonalen Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften (Sitz ausserhalb des Kanton Bern) sind ebenfalls die Anteile der einzelnen Beteiligten zu bestimmen. Deklarieren Sie Ihren Anteil am Einkommen und Vermögen dieser Gesellschaft in Ihrer persönlichen Steuererklärung. Beizulegen ist eine Kopie der Jahresrechnung.