Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Einzelunternehmen (Selbstständige Erwerbstätigkeit)

Als selbstständig erwerbstätig gelten Personen, die unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und das wirtschaftliche Risiko tragen.

Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Dienstleistungs-, Handels-, Industrie- oder Gewerbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit.

Massgebend sind alle Einkünfte des Geschäftsjahres, welches im Steuerjahr abgeschlossen wird.

TaxInfo: Selbstständige Erwerbstätigkeit

Hinweis

Personengesellschaften (Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften) füllen eine eigene Steuererklärung aus.

Seite teilen