Hat Ihr Kind folgende Einkünfte erhalten?
- Erwerbseinkommen des Kindes (z. B. Lehrlingslohn)
- Waisenrente
- Stipendien
- IV-Rente
- Ergänzungsleistungen
Erzielt Ihr volljähriges Kind ein eigenes Einkommen von mehr als CHF 24'000 pro Jahr oder beträgt sein Vermögen CHF 50'000 oder mehr, wird Ihnen kein Kinderabzug oder Unterstützungsabzug gewährt.
Achtung: Kinderalimente müssen Sie hier nicht angeben.
Hinweis
Minderjährige Kinder müssen nach ihrem 16. Geburtstag eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Dies gilt auch für jüngere Kinder, welche ein eigenes Erwerbseinkommen erzielen.
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