Haben Sie im Steuerjahr eine Schenkung ausgerichtet?
Bitte machen Sie folgende Angaben zur Schenkung:
- Name, Vorname der beschenkten Person
- Adresse der beschenkten Person
- Verwandtschaftsverhältnis
- Datum der Schenkung
- Betrag in CHF
Diese Angaben zur Schenkung dienen einzig zu Kontrollzwecken. Im Kanton Bern besteht keine Schenkungssteuerpflicht für die schenkende Person.
Spenden
Spenden an steuerbefreite Institutionen sind nicht als ausgerichtete Schenkung zu deklarieren, sondern als Abzug für Vergabungen.
Spenden an politische Parteien sind nicht als ausgerichtete Schenkung zu deklarieren, sondern als Zuwendungen an politische Parteien.
Seite teilen