Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Steuerfreie Geldspielgewinne

Alle Lotterie- und Glücksspielgewinne sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Naturalgewinne (beispielsweise Autos, Reisen, Edelmetalle) sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben.

Steuerfreie Gewinne aus der Schweiz

  • Gewinne in Spielbanken und Casinos (nicht Online)
  • Gewinne aus sogenannten Kleinspielen (Tombola, Lottosspiele eines Sportvereins, andere örtliche Veranstaltungen)
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung, die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 nicht überschreitet


Deklarieren Sie nur die genannten Gewinne als «nicht steuerbare Einkünfte».

Hinweis

  • Gewinne aus Swisslotto, PMU, Sporttip, Clix usw.
  • Lotterie- und Glückspielgewinne aus dem Ausland
  • Gewinne aus ausländischen Onlinespielen
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung, die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 überschreitet


Diese Gewinne deklarieren Sie als Lotterie- und Spielgewinne.

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