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Lotterie- und Spielgewinne

Haben Sie im Steuerjahr bei einer Lotterie oder einem anderen Glücksspiel gewonnen? Alle Lotterie- und Glücksspielgewinne sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Naturalgewinne (zum Beispiel Autos, Reisen, Edelmetalle) sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben.

Gewinne aus der Schweiz mit einem Freibetrag

Beispiele: Swisslotto, Euromillions, PMU, Sporttip, Clix, usw.

  • Gewinne aus schweizer Onlinespielen (Anbieter hat Bewilligung oder Konzession gemäss Geldspielgesetz)
  • Gewinne aus sogenannten Grossspielen. Dies sind Spiele und Wettbewerbe, die nicht nur in einem Kanton stattfinden.

Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» deklarieren. Der Freibetrag von bis zu CHF 1'000'000 wird bei der Veranlagung automatisch abgezogen. Besteuert wird lediglich der übersteigende Anteil des Gewinns mit einem besonderen Steuersatz (Kanton).  

Steuerbare Gewinne ohne Freibetrag

  • Lotterie- und Glückspielgewinne aus dem Ausland
  • Gewinne aus ausländischen Onlinespielen
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 überschreitet.

Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» deklarieren. Sie werden mit einem besonderen Steuersatz (Kanton) veranlagt. 

Steuerfreie Gewinne aus der Schweiz

  • Gewinne in Spielbanken und Casinos (nicht Online)
  • Gewinne aus sogenannten Kleinspielen (Tombola, Lottospiele eines Sportvereins, andere örtliche Veranstaltungen)
  • Gewinne aus Spielen und Wettbewerben zur Verkaufsförderung die von Firmen durchgeführt werden (z. B. im Detailhandel), sofern der einzelne Gewinn CHF 1'000 nicht überschreitet.

Deklarieren Sie diese Gewinne als nicht steuerbare Einkünfte.

Wie werden Lotterie- und Geldspielgewinne besteuert?

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