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Renten aus Militärversicherung

Zu deklarieren sind nur Renten der Militärversicherung, die nach dem 31.12.1993 zu laufen begonnen haben.

Wie werden die Renten besteuert?

Die Rente wird beim Kanton und Bund zu 100 % zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.

Renten der Militärversicherung sind steuerfrei, wenn sie vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben. Sie sind deshalb zu erfassen als nicht steuerbare Einkünfte.

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