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Bau-/Quellenrechte

Haben Sie auf Ihrem Grundstück ein Baurecht eingeräumt und erhalten dafür periodische Baurechtszinsen, sind diese als Erträge zu deklarieren. Dies gilt ebenfalls für periodische Entschädigungen für Quellenrechte (z. B. Mineralquelle).

TaxInfo: Baurecht

Hinweis

Eine einmalige Entschädigung (Einräumungsentschädigung) für ein Bau- oder Quellenrecht unterliegt nicht der Einkommenssteuer, sondern wird bei einer Handänderung bei der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt.

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