Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

AHV-, IV- und Waisenrenten

Geben Sie die Renten der AHV-Ausgleichskasse und der Invalidenversicherung inklusive Hinterlassenenrenten für die Ehefrau, den Ehemann und die Kinder an. Geben Sie nur Zahlungen für das aktuelle Jahr an. Haben Sie Rentennachzahlungen für Vorjahre erhalten, deklarieren Sie diese unter «Weitere steuerbare Einkünfte».

Wie werden die Renten besteuert?

TaxInfo: AHV-Renten

TaxInfo: Kinder- und Waisenrenten

Hinweis

Die Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen sind steuerfrei.

Seite teilen