Was sind «weitere» steuerbare Einkünfte?
- Rentennachzahlungen für Vorjahre
- Schadenersatz (sofern nicht Auslagenersatz)
- Einnahmen aus Patenten, Urheberrechten und Lizenzen im Privat-
vermögen (für Geschäftsvermögen siehe Formular 9) - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen (z. B.
Autos, Schiffe, Wohnwagen, Pferde und dergleichen) - Familienzulagen in der Landwirtschaft und für selbstständig Erwerbstätige (sofern sie über den Arbeitgeber ausbezahlt worden sind, sind sie bereits im Lohnausweis enthalten und müssen hier nicht angegeben werden)
- Einnahmen aus Burgernutzen (Landwirte deklarieren diese Einnahmen als Bestandteil ihres Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft)
- einmalige und wiederkehrende Einkünfte aus der Verleihung von Ausbeutungsrechten
(z. B. Sand, Kies) - Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF)
- Stipendien für Aus- und Weiterbildung aus staatlichen oder privaten Quellen
- Bundesbeiträge vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für eidgenössische Prüfungen (Wenn Sie diese Beiträge an Ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen, deklarieren Sie den weitergeleiteten Betrag zusätzlich als übrige Berufskosten/ Rückzahlung Beiträge SBFI.)
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