Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Weitere steuerbare Einkünfte

Was sind «weitere» steuerbare Einkünfte?

  • Rentennachzahlungen für Vorjahre
  • Schadenersatz (sofern nicht Auslagenersatz)
  • Einnahmen aus Patenten, Urheberrechten und Lizenzen im Privat-
    vermögen (für Geschäftsvermögen siehe Formular 9)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen (z. B.
    Autos, Schiffe, Wohnwagen, Pferde und dergleichen)
  • Familienzulagen in der Landwirtschaft und für selbstständig Erwerbstätige (sofern sie über den Arbeitgeber ausbezahlt worden sind, sind sie bereits im Lohnausweis enthalten und müssen hier nicht angegeben werden)
  • Einnahmen aus Burgernutzen (Landwirte deklarieren diese Einnahmen als Bestandteil ihres Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft)
  • einmalige und wiederkehrende Einkünfte aus der Verleihung von Ausbeutungsrechten
    (z. B. Sand, Kies)
  • Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF)
  • Stipendien für Aus- und Weiterbildung aus staatlichen oder privaten Quellen
  • Bundesbeiträge vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für eidgenössische Prüfungen (Wenn Sie diese Beiträge an Ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen, deklarieren Sie den weitergeleiteten Betrag zusätzlich als übrige Berufskosten/ Rückzahlung Beiträge SBFI.)
  • TaxInfo: Bundesbeiträge vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation für eidgenössische Prüfungen

  • TaxInfo: Forschungsbeiträge- Stipendien des SNF

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